Hausordnung NÖ Festival und Kino GmbH

  1. Diese Hausordnung regelt die Benützung aller vorhandenen Räumlichkeiten des Kinos einschließlich sämtlicher dazugehörender Außenanlagen. Alle Mitarbeiter:innen und Besucher:innen, aber auch Mieter:innen und deren Mitarbeiter:innen die sich auf diesem Areal aufhalten, unterliegen dieser Hausordnung. Die Besucher:innen nehmen die Hausordnung zur Kenntnis und verpflichten sich, für die Einhaltung derselben Sorge zu tragen. Personen in alkoholisiertem Zustand kann der Zutritt verweigert werden. 
  2. Die NÖ Festival und Kino GmbH darf nur über die vorgesehenen und entsprechend dem Bedarf freigegebenen Eingänge bzw. Einfahrten betreten werden. Der Zutritt zu allen technischen Räumen, Werkstätten, Depots, Lagerräumen und Kellern ist nur für Befugte gestattet. Befugte sind Mitarbeiter:innen der NÖ Festival und Kino GmbH und von ihnen unterwiesene und autorisierte Personen. 
  3. Die Mitnahme und der Einsatz von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten, sowie Waffen jeglicher Art (Messer, Schusswaffen, Schlagringe, Pfeffersprays etc.) in das Kino ist verboten. Die Mitnahme von Schirmen, Stöcken oder Gleichwertigem; Handtaschen und Taschen über eine Größe von 30 x 20 cm; Rücksäcke jeder Größe in den Kinosaal ist ebenfalls untersagt. Einrichtungsgegenstände dürfen nicht von ihrem Standort entfernt werden. Für Beschädigungen der Einrichtungsgegenstände haftet der Verursacher/die Verursacherin. Den Anweisungen des Kinopersonals ist umgehend Folge zu leisten, Zuwiderhandeln wird mit Hausverweis oder Anzeige verfolgt. 
  4. Das Benützen von Radios, Lautsprechern, elektronischen Spielgeräten ist verboten, ebenso ist jede das übliche Maß überschreitende Lärmentwicklung zu unterlassen.
  5. Plakate und sonstige Ankündigungen im oder am Gebäude dürfen an den hierfür bestimmten Stellen nach Maßgabe des verfügbaren Platzes durch Befugte der NÖ Festival und Kino GmbH angebracht werden.
  6. Der Verzehr von Speisen, Getränken und Speiseeis ist nur in den dafür bestimmten Bereichen gestattet. Besonders wird darauf hingewiesen, dass das Kino grundsätzlich nicht mit Speisen und Getränken betreten werden darf. Das Mitbringen von Gläsern und Glasflaschen ins Kino ist untersagt.
  7. Alle Räumlichkeiten der NÖ Festival und Kino GmbH sind sauber zu halten.
  8. Alle Fenster in den Räumlichkeiten der NÖ Festival und Kino GmbH sind bei Verlassen ausnahmslos zu schließen und Arbeitsräume/Büros abzusperren. Elektrische Geräte (zB Kaffeemaschine) sind vor Verlassen auszuschalten. 
  9. In der NÖ Festival und Kino GmbH ist Rauchen sowie Verwenden von offenem Feuer strengstens untersagt. Insbesondere gilt dies auch für Lagerräume, Depots, Keller, Kassenbereich sowie im Gang- und Garderobenbereich. Das Rauchverbot gilt für alle Bereiche des Traktes E ebenso für die Filmbar. In diesem Zusammenhang wird auf die Brandschutzordnung verwiesen, die für jede/n Mitarbeiter:in und Besucher:in bindend ist.
  10. Bei Ertönen des Feueralarms ist das Kino im Kesselhaus auf kürzestem Wege sofort zu verlassen. 
  11. Ein- bzw. Umbauten oder Installationen im Rahmen von Sondervorstellungen, sowie für die Dekoration des Kinos und Foyers und sonstigen Rahmen für Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Verantwortlichen der NÖ Festival und Kino GmbH und sind nach dessen Weisung vorzunehmen. Für jeden hierbei entstehenden Schaden haftet der Mieter/die Mieterin. Es dürfen nur schwer entflammbare Materialien verwendet werden.
  12. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.
  13. Für Garderobe wird keine Haftung übernommen.
  14. Aufsichtsorgane mit Abzeichen sind berechtigt das Kino aus Sicherheitsgründen zu sperren. Ihren Anordnungen ist auch sonst Folge zu leisten. Zuwiderhandelnde können aus dem Haus gewiesen werden und erhalten das Eintrittsgeld nicht rückerstattet.
  15. Schadensfälle, die durch Nichtbeachtung der Hausordnung und der Unfallverhütungsvorschriften entstehen, unterliegen der vollen persönlichen Haftung. Eltern haften für ihre Kinder. 
  16. Fluchtwege, Ausgänge und Zufahrtswege müssen unverstellt bleiben. Bei Stromausfall ist unbedingt auf die Fluchtwegsituation zu achten.
  17. Fluchtwegstore sind mit einem Panikschloss ausgestattet – in Fluchtwegrichtung kann das Tor auch im versperrten Zustand geöffnet werden. Die Tore sind daher außerhalb der Betriebszeiten in Gegenrichtung immer zu versperren.
  18. Der/die diensthabende Projektleiter:in hat bei Veranstaltungen als Bevollmächtigte/r der Leitung der NÖ Festival und Kino GmbH in Krisen – oder Gefahrensituationen die Letztentscheidungskompetenz gegenüber den Mitarbeitern der NÖ Festival und Kino GmbH, dem Publikum und etwaigen hausexternen Veranstaltern, Mietern und dgl.
  19. Im Falle von Feierlichkeiten oder der Benutzung der gastronomischen Anlagen durch Gäste nach Veranstaltungen wird der Zeitpunkt der Sperrstunde und damit die Räumung des Hauses vom diensthabenden Projektleiter:in festgelegt.
  20. Gefundene Gegenstände sind unverzüglich beim Ticketing der NÖ Festival und Kino GmbH zu hinterlegen und werden dort nach erbrachtem Eigentumsnachweis ausgehändigt.